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Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten oder nicht zu vertretender Ausfälle oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Die alphaBit GmbH kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
Im Falle einer Schlecht- oder Minderleistung durch die alphaBit GmbH haftet die alphaBit GmbH maximal bis zu der Summe eines Seminarpreises, es sei denn, die Schlecht- oder Minderleistung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der alphaBit GmbH. Ausgeschlossen ist die Begrenzung auch, sofern der Ersatzanspruch auf dem Fehlen einer vertraglichen Zusicherung beruht.
Die alphaBit GmbH haftet gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums.
Wir haften für von unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von € 25.000,-. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. |